11/19/2020

Klimafreundliche Mitarbeitermobilität: Das Dienstrad

Wer zur Arbeit radelt, umfährt nicht nur den Berufsverkehr, sondern startet auch gesünder und leistungsfähiger in den Tag. Vor allem in der pandemiebedingten Homeoffice-Phase satteln viele Menschen um. Für die meisten ist das Fahrradfahren aber auch ein persönlicher Beitrag zum Umweltschutz.

Dr. Alexandra Hildebrandt, Freie Publizistin und Autorin sowie Nachhaltigkeitsexpertin hat genauer nachgefragt...

Welche Vorteile hat das Dienstrad-Leasing?

Das Dienstrad-Leasing mit einer Laufzeit von 36 Monaten ist deutlich günstiger als der Direktkauf. Für den Mitunternehmer kann sich durch die Bezahlung über das Bruttogehalt eine Ersparnis bis zu 40 % ergeben (abhängig von Gehalt und Steuerklasse). Das Rad kann in günstigen monatlichen Raten abgezahlt werden. 0,25 % des Bruttolistenpreises des Rades wird dem steuerpflichtigen Gehalt des Mitunternehmers aufgeschlagen (geldwerter Vorteil). Durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils ist die private Nutzung des Rades ausdrücklich erlaubt. Die monatlichen Leasingraten werden direkt mit dem Bruttogehalt verrechnet. Durch die Nutzung von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen ergibt sich ein attraktives Modell. Der eigene Steuervorteil kann mit dem Vorteilsrechner ermittelt werden.

Welche Räder kommen beim Dienstrad-Leasing in Frage, und wie kommen Mitunternehmer zu ihrem Wunschrad?

Geleast werden können Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, MTB’s, Rennräder, Trekkingräder, Lastenräder u.v.m. Das Leasing ist für Fahrräder mit einem UVP zwischen 649,- € bis 10.000,- € möglich. Es gibt auch ermäßigte Räder: Durch ein reduziertes Rad verringert sich auch die Leasingrate, weil diese anhand des Kaufpreises berechnet wird. Allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil (die Steuerlast für das Dienstfahrrad) immer auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers. Dies kann sich bei stark reduzierten Rädern auf die Gesamtersparnis durch das Leasing-Modell ausschlagen. Es gibt keine Marken-, Modell- oder Händlerbindung. Das Lieblings-Bike kann beim regionalen Händler ausgewählt werden.

Was geschieht mit den Rädern am Ende der Leasinglaufzeit?

Bike Leasing unterbreitet den Mitarbeitern drei Monate vor Laufzeitende ein Angebot zur Übernahme (dieses darf Bike Leasing aus steuerlichen Vorgaben allerdings nicht verbindlich zusagen). Der Übernahmepreis am Leasinglaufzeitende beträgt maximal 18 % vom UVP – dies ist allerdings keine Pflicht. Es ist auch möglich, das Rad am Leasinglaufzeitende einfach an den Fachhändler zurückzugeben.

Was passiert, wenn innerhalb der Laufzeit der Arbeitgeber gewechselt wird?

Für diesen Fall gibt es zwei Optionen: Bike Leasing bietet das Rad zum Kauf an und löst den Leasingvertrag auf oder der alte Arbeitgeber wird im laufenden Vertrag durch den neuen Arbeitgeber ersetzt. In beiden Fällen muss der alte Arbeitgeber zustimmen.

Welche Fahrradhändler stehen zur Wahl?

Jeder in Deutschland gemeldete Fahrradhändler (insgesamt ca. 4.000 Händler) kann Leasinganfragen beim Bike Leasing-Service stellen, auch wenn dieser nicht hier registriert ist. Die bereits registrierten Händler sind auf der Internetseite einsehbar.

Wie werden eventuelle Schadenfälle abgewickelt?

Für jedes Rad gibt es eine Versichertenkarte, und man kann sich die kostenlose Bikeleasing-App herunterladen. Fahrradschäden, Verlust oder Verschleiß des Bikes können problemlos über die App gemeldet werden. In einem Schadensfall muss der Nutzer oder dessen Fachhändler den Schaden melden. Die Reparatur erfolgt direkt über den Händler vor Ort. Finanziell muss niemand in Vorleistung gehen, der Händler wird direkt von Bike Leasing entschädigt.

Kann Zubehör mitgeleast werden?

In das Leasing können alle Zubehörteile aufgenommen werden, die mit dem Dienstrad fest verbunden sind (z.B. Schutzblech, Gepäckträger, Ständer, Anhänger, Kindersitze). Nicht eingerechnet werden können z.B. Bekleidung, Helme etc. Fragen dazu beantwortet das Innendienst–Team. Ein Schloss mit einem UVP von mind. 48€ brutto muss zwingend mitgeleast werden.

Sind mehrere Diensträder pro Mitunternehmer möglich?

Grundsätzlich sind auch mehrere Diensträder pro Mitunternehmer möglich. Bei Krieger + Schramm gibt es die Einigung auf maximal zwei Räder je Mitunternehmer.

Ist der Dienstwagen mit dem Dienstrad kombinierbar?

Zusätzlich zu einem Dienstwagen können auch Diensträder geleast werden.

 

Bild: Pixabay

share